Neben der Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung bieten wir Ihnen auch Betreuungs- und Entlastungsleistungen an. Sie als Pflegebedürftige im eigenen häuslichen Umfeld haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro. Dieser Betrag steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld bzw. den Sachleistungen über den Pflegegrad zur Verfügung. Er ist zweckgebunden und kann für Leistungen zur Entlastung von Pflegepersonen sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags eingesetzt werden. Der Geldbetrag wird nicht ausgezahlt, dass heißt es sind nur Sachleistungen möglich. Nicht beanspruchte Leistungen verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Bespiele für mögliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen